Fördermittel für Galvanobetriebe

Fördermittel für Galvanobetriebe

Das starke Trio für ein Investitionsprojekt. Aus dem umfangreichen Fördermitteluniversum stellen wir Ihnen 3 Förderprogramme vor, die für Galvanobetriebe besonders interessant sind. Die Programme ergänzen sich.

Investitionsförderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss für neue, innovative, digitale Technologien sowie flankierende Maßnahmen zur Ressourceneffizienz Keine Förderung der F+E Maßnahmen für deren Entwicklung

Steuerliche Förderung von F+E Maßnahmen im Unternehmen

Beratungsförderung zur Ressourceneffizienz: Entwicklung / Prüfung von Konzepten zur Ressourceneffizienz

Investitionsförderung

Das Investitionsprogramm zur Modernisierung der Produktion in der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie wurde erst am 21. März 2021 aufgelegt.

Wir sehen 2 gute Gründe sich da Programm näher anzusehen:

  1. Es ist eines der wenigen Programmen bei denen die Zuwendung nicht zurückgezahlt werden muss.
  2. Die Höhe der möglichen Zuwendung. Nach der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 sind das beispielsweise schon mal bis zu 40% bei Investitionen bis 1.200.000 €

Welche Investitionen sind förderfähig? Hier zuerst der offizielle Satz aus der Förderrichtlinie „Gegenstand der Förderung sind Zuschüsse für Investitionsvorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft der Fahrzeug- und Zulieferindustrie, die über den Einsatz neuer (digitaler) Technologien, Verfahren und Anlagen, zu innovativeren Produkten und Dienstleistungen, zu effizienteren und/oder nachhaltigeren Produktionsformen und zu flexiblen Wertschöpfungsnetzen führen sowie auf diese Zukunftsinvestitionen bezogene flankierende Vorhaben.

In der Praxis bedeutet der lange Satz, dass Investitionen in die Erweiterung + Optimierung von Produktionsanlagen und –prozessen förderfähig sind: Allerdings muss ein klarer Bezug zur Erhöhung der Resilienz und Zukunftssicherheit des Unternehmens vorhanden. Für die Oberflächenbeschichtung sind das beispielsweise Projekte wie:

  • Automatisierungsmaßnahmen vom Roboter bis zu automatischen Analyseverfahren
  • Soft- + Hardware für das Fernmonitoring + Fernsteuerung von Anlagen incl. der zugehörigen Sensorik
  • Flexibilisierung von Produktionslinien zur Erhöhung der Reaktionsfähigkeit
  • Natürlich der Industrie 4.0 – Bereich mit additiver Fertigung wie 3D-Druck o.ä., smarte Produkte, kundenspezifische Individualisierung usw.

Ist das Ziel der Hauptinvestition die Einführung neuer digitaler und innovative Technologien + Verfahren, sind auch noch damit einhergehende Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz förderfähig. Um ein schon angedachtes Projekt hinsichtlich der Ressourceneffizienz zu prüfen oder ein Konzept hierzu zu entwickeln erhalten Sie Unterstützung durch das 3. Vorgestellte Förderprogramm.

Nicht gefördert werden die im Vorfeld notwendigen internen F+E Maßnahmen. Hierzu

ACHTUNG KO-Kriterium

Das beantragende Unternehmen muss entweder direkt zur Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie gehören oder mindestens 75% seines Umsatzes damit generieren.

Aktuelle Meldung: der Umsatzanteil wurde auf 50% gesenkt!

 

Hier können Sie sich das Programm genauer ansehen

steuerliche F+E-Förderung

Beim oben vorgestellten Förderprogramm wird zwar die Investition in neue Anlagen- und Prozesstechnik gefördert aber nicht die im Vorfeld notwendige Forschungs- und Entwicklungsarbeit im Unternehmen.

Mal ein konkretes Beispiel. Im Investitionsförderprogramm wollen Sie sich die Investition für eine automatische Analyseeinheit, die zur Erhöhung der Standzeit oder zur Verminderung / Vermeidung von Fehlbeschichtungen führt, fördern lassen. Im Vorfeld haben Sie im Labor beispielsweise den Störfaktor + die Störgrenzkonzentration gesucht, vielleicht sogar die die Analysenmethode selbst entwickelt oder Sie haben eine Pilotanlage im Labormaßstab gebaut. Alle diese F+E Vorarbeiten sind nicht über das Investitionsförderprogramm förderfähig.

In diese Lücke passt das Forschungszulagengesetz (FZulG), einfacher steuerliche Forschungsförderung. Dieses Programm gibt eine Steuergutschrift in Höhe von 25% der Personalkosten. Präziser 25 % dem Lohnsteuerabzug unterliegende Löhne und Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in dem F+E Vorhaben mitwirken bzw. mitwirkten.

Auch hier 2 gute Gründe sich mit diesem Programm zu beschäftigen:

  1. Die Zulage kann auch rückwirkend beantragt werden, d.h. für F+E Projekte die nach dem 1. Jan 2020 begonnen wurden und bereits abgeschlossen sind
  2. Es ist ein digitalisiertes verhältnismäßig einfaches Antragsverfahren

 

Förderfähig sind F+E Vorhaben aus dem Bereich Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.

Hier ein Auszug aus den Beispielen der Effizienzagentur NRW:

  • Prototypenentwicklung, -bau und -test
  • Konstruktion und Bau von Pilot- und Versuchsanlagen
  • Auswertung von Hypothesen
  • Ausarbeitung neuer Produktionsvorschriften
  • Aufstellung neuer Merkmale über bestehende Produkte hinaus (neue Mehrwerte)
  • Entwurf von Spezial-Ausrüstungen und –Strukturen
  • Ausarbeitung von Anleitungen / Handbüchern zum Verfahren
  • Durch die Realisierung der Idee wird das Spektrum der derzeit im Unternehmen / am Markt verfügbaren Lösungen erweitert
  • Mit Abschluss des FuE-Prozesses wird / wurde eine wissenschaftlicher und / oder technischer Fortschritt verbunden und es wird eine wissenschaftliche Unsicherheit beseitig

 

Hier gibt es weiterführende Infos zu diesem Programm

 

 

Ressourceneffizienzberatung (REB)

Der noch fehlende Teil des Trios: als flankierende Maßnahmen im Investitionsförderprogramm gelten Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz. Hier kommt die Ressourceneffizienzberatung ins Spiel und kann punkten.

Neben dem sperrigen Wort ergibt sich immer wieder die Frage „Wozu sollte unser Unternehmen das brauchen?“

Hierzu gibt es bereits eine kleine Artikelserie:

Einsatzbereiche des PIUS-Checks

Risiken + Nebenwirkungen der Potenzialchecks

 

Im Investitionsförderprogramm sind die Optimierungen in der Produktion + den Prozessen förderfähig. Mit jeder Änderung in den Produktionsanlagen oder –prozessen werden auch Veränderungen in den Peripherieanlagen, wie der Frisch- + Abwasseraufbereitung, notwendig. Die REB prüft die einzelnen Maßnahmen im Hinblick auf ihre Ressourceneffizienz und entwickelt daraus ein Konzept. Das kann wiederum förderfähig sein

Kostenreduktion ist und bleibt ein Thema. Den Einsatz und die Kosten für die Galvanochemie werden akribisch festgehalten, auch der Energieverbrauch wird bis auf die letzte Kommastelle ausgewertet.

Geht man aber über die Schnittstelle der Produktionsanlagen hinaus zu den Peripherieanlagen sieht es ganz anders aus. Nicht nur bei einem Betrieb sondern bei Duzenden geht nicht einmal die Wasserbilanz auf, siehe Kasten.

Nun ja Wasser ist ein einfaches Beispiel, das Sie aber schnell prüfen können. Stellen Sie sich einen komplizierten Stoffstrom vor der wesentlich mehr Ärger + Kosten verursacht, beispielsweise Nitrit.

Wer von Ihren Mitarbeitern hat die Zeit, die Methodenkompetenz und die Möglichkeiten dem nachzugehen? Auch hier greift die REB. Es wird nicht nur der Kostentreiber ermittelt sondern auch Gegenmaßnahmen vorgeschlagen, die auf ihre Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Genehmigungsfähigkeit nachvollziehbar geprüft werden.

 

Förderanträge, Genehmigungsverfahren usw. überall wird eine Stoffstrombilanz benötigt. Ist die sofort verwendbar vorhanden oder muss es neue erstellt werden oder gibt es überhaupt keine? Klar kann die ein fachkompetenter Mitarbeiter erstellen. Aber lohnt es sich den Jemanden von seiner Tagesarbeit abzuziehen, wenn bereits für 3.000 € durch die REB im Basispaket (Makroanalyse) eine Stoffstrombilanz erstellt wird.

Zusätzlich zu den Mengen + Frachten erhalten Sie auch die Kosten der Stoffströme! Satt einer Umberto-Datei (spezielle Software) bei uns sogar als interaktive Excel- oder LibreOffice-Datei, die von Ihnen komfortabel weiter gepflegt werden kann.

Der 3. Spieler im Trio ist also auf vielen Positionen einsetzbar, nicht nur als Ergänzung zum Investitionsförderprogramm.

Die REB wird über die Bundesländer gefördert.  Der jeweilige Name und die Förderhöhe unterscheiden sich je Bundesland.

Hier die Links:

für NRW  , der PIUS-Check

für RLP , der EffCheck

für Hessen , die PIUS-Beratung

für Thüringen, die Unternehmensberatung

 

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